Meldung des Firmpaten
Das Patenamt bei der Firmung ist ähnlich das des Taufpaten: er kümmert sich mit um die religiöse Erziehung des Firmlings und ist Ansprechpartner des Firmlings für religiöse Fragen.
Firmpate kann nur sein, wer selbst katholisch getauft, die Erstkommunion empfangen, gefirmt und mindestens 16 Jahre alt ist. Es kann nicht der Vater oder die Mutter des Firmlings selbst sein.
Es muss ein Firmpate angegeben werden.
aber: (siehe Firmzeuge)